Elternbeiträge OGS Schuljahr 2013/2014
Nach Beschluss des Rates der Stadt Neuss vom 14.12.2012 werden die Beiträge für die OGS zum 01.08.2013 erhöht.
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1. Kind in OGS
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2. Kind in OGS
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weitere Kinder in OGS
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Regelbeitrag
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100,00 EUR
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45,00 EUR
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0,00 EUR
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Die Eltern/Erziehungsberechtigten erhalten Wohngeld (sonst keine weiteren Ermäßigungs-/Befreiungstatbestände)
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40,00 EUR
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19,00 EUR
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0,00 EUR
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Die Eltern/Erziehungsberechtigten erhalten Leistungen nach dem SGB II oder XII (ALG II, Sozialgeld, Sozialhilfe), dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Kindergeldzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
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20,00 EUR
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0,00 EUR
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0,00 EUR
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Wird für ein weiteres Kind gleichzeitig ein durch die Jugendbehörde (Jugendamt) festgelegter Elternbeitrag für den Besuch einer Kindertageseinrichtung bzw. für Tagespflege entrichtet, gelten Kinder in der offenen Ganztagsschule als 2. bzw. weitere Kinder.
Besuchen Kinder aus einer Familie verschiedene offene Ganztagsschulen, so gilt das ältere Kind als 1. Kind.
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Wir weisen Sie daraufhin, dass wir den Beitrag nur nach Vorlage des aktuellen Bescheides zum Wohngeld oder sonstigen Leistungen ermäßigen können. Härtefallregelungen zum Beitrag können nach Vorlage von Nachweisen bei der Schulleitung beantragt werden.
Die Ermäßigung oder Befreiung gilt ab dem Monat der Antragstellung bzw. ab dem Monat der Vorlage der Nachweise. Eine rückwirkende Ermäßigung oder Befreiung ist nicht möglich.
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Beitrag
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Abrechnung
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Regelbeitrag zum Mittagessen
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48,00 € / pauschal
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11 Monate September bis Juli
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Kosten Mittagessen bei Vorlage eines Bildungsscheckes
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17,50 € / pro Tag / Essen
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11 Monate September bis Juli
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Wir weisen darauf hin, dass die Ermäßigung nur nach entsprechender Vorlage des Abrechnungschecks zum Bildungs- und Teilhabepaketes erfolgen kann. Dieser ist in der Regel 6 Monate gültig und muss regelmäßig, von den Eltern, neu beantragt werden.
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